Container und Baustoffe

Information zur Abfallerzeugernummer

Was ist eine Erzeugernummer?

Eine Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen) benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am Nachweisverfahren, insbesondere am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und Sammelentsorgungsverfahren teilnehmen zu können.

Wer ist Abfallerzeuger?

Abfallerzeuger ist jede natürliche oder juristische Person, die die tatsächliche Sachherrschaft (Besitz) über Abfälle hat und sich dieser entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Wer benötigt eine Erzeugernummer?

Eine Erzeugernummer wird benötigt, sofern der Abfallerzeuger nachweispflichtig im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) i. V. m. der Nachweisverordnung (NachwV) ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn gefährliche Abfälle zur Beseitigung oder Verwertung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit anfallen und diese mittels Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden sollen. Kleinmengenerzeuger, bei denen an allen Standorten in Summe nicht mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr anfallen, sind gemäß § 2 Abs. 2 NachwV von der Nachweispflicht ausgenommen.

Wie werden Erzeugernummern vergeben?

Die Erteilung einer Erzeugernummer erfolgt i.d.R. standortbezogen. Flächenbezogene Abfallerzeugernummern sind die Ausnahmen und im konkreten Fall mit der Erzeugerbehörde abzustimmen. Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bzw. einer Entsorgung per E-Mail, Fax oder Schreiben zu beantragen.

Wie beantrage ich die Nummer und welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber Angaben zur Firmenbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail enthalten. Teilweise wird eine Kopie des Handelsregisterauszuges benötigt. Sollten sie noch keine Erzeugernummer besitzen können sie dies bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen. Beachten sie dabei, dass für die Anfallstelle (Baustelle) die Erzeugernummer im jeweiligen Bundesland bzw. Kreis beantragt werden muss – es gibt keine zentrale Vergabestelle!

Frau Otto
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Tel.:      040/ 42840 4352          
Fax.:    040/ 427940 125
E-Mail: abfall@bukea.hamburg.de
Link:     Erzeuger und Erzeugernummer - hamburg.de

Frau Loose
Barlachplatz 2
23909 Ratzeburg
Tel.:      04541 / 888 529           
Fax:     04541 / 888 157           
E-Mail:  loose@kreis-rz.de
Link:     Abfallerzeugernummer beantragen / Kreis Herzogtum Lauenburg (kreis-rz.de)

Fachdienst 45 - Abfall, Boden u. Grundwasserschutz
Herr Peters
Louise-Zietz-Straße 4
23843 Bad Oldesloe
Tel.:      04531 / 160 1527         
Fax.:    04531 / 16077 1527
E-Mail: abfall.boden.grundwasser@kreis-stormarn.de
Link:     Kreis Stormarn (kreis-stormarn.de)

Untere Abfallentsorgungsbehörde
Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck
Tel.:     0451 / 115
Fax:     0451 / 1221331
E-Mail: unv@luebeck.de
Link:     https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=10277226&zufi=1&bereich=1

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Frau Möller
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Tel:       0385 / 59586-0-542
Fax:     0385 / 59586-572
E-Mail:  rosemarie.moeller@staluwm.mv-regierung.de
Link:     http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/adressen_vergabe_erzeugernr.pdf