Altholz (alle Klassen)

Altholz fällt größtenteils in Industrie- und Gewerbebetrieben an, sei es als Verpackung, in der Baubranche oder der Möbelindustrie.
Die Entsorgung ist in der sogenannten Altholzverordnung geregelt.

Danach sind zu unterscheiden und getrennt zu entsorgen in folgenden drei Kategorien:

unbehandeltes Altholz (A I)
unbehandeltes Altholz (A I)
z.B. unbehandeltes Holz nicht lackiert, Paletten, Schnittholz ohne Beschichtung aus Tischlereien, Verpackungsholz
behandeltes  Altholz (A II, A III)
behandeltes Altholz (A II, A III)
z.B. Spanplatten, Sperrholz, beschichtetes Holz, Innentüren, Profilbretter, Bau- und Abbruchholz
belastetes Altholz (A IV)
belastetes Altholz (A IV)
z.B. Fensterholz, Außentüren, Dachsparren, Bauhölzer aus dem Außenbereich
getränkte Hölzer z.B. Eisenbahnschwellen, Leitungsmasten, getränkte Jägerzäune etc.

Die Buhck GmbH sammelt Altholz der verschiedenen Kategorien in Mulden und Containern beim Kunden. In Altholzaufbereitungsanlagen der Buhck Gruppe wird das Material dann in verschiedene Korngrößen geschreddert und fraktioniert. Die Produkte werden dann der Spannplattenindustrie oder an Holzheizkraftwerke zur weiteren, thermischen Verwertung geliefert.